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Eigentümerversammlungen sollen in Zukunft von Wohnungseigentümern und Hausverwaltern auch vollständig online durchgeführt werden dürfen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, der dies ermöglichen soll.
Bisher war es nur möglich, dass einzelne Eigentümer online zur Versammlung zugeschaltet werden. Dies setzte einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer voraus. Nun soll es den Eigentümern mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ermöglicht werden, dass die Eigentümerversammlung vollständig virtuell abgehalten werden kann.
Quelle: www.haufe.de
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