Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Informationen rund um die Immobilie und den Immobilienmarkt.
Wer an seinem Haus oder auf seinem Grundstück eine Videoüberwachung einrichten möchte, muss darauf achten, dass die Aufnahmen nur das eigene Grundstück betreffen.
Nicht gestattet sind Aufnahmen der hauseigenen Videoüberwachung von fremden Grundstücken, von öffentlichen Wegen oder auch vom Sondereigentum einzelner Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Hierauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
Quelle: www.sueddeutsche.de
Link: hier geht es zum ganzen Artikel
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
+49 228 504 679 60