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Hauseigene Videoüberwachung

Wer an seinem Haus oder auf seinem Grundstück eine Videoüberwachung einrichten möchte, muss darauf achten, dass die Aufnahmen nur das eigene Grundstück betreffen.

Nicht gestattet sind Aufnahmen der hauseigenen Videoüberwachung von fremden Grundstücken, von öffentlichen Wegen oder auch vom Sondereigentum einzelner Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Hierauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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