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Das Arbeitsministerium plant derzeit eine Reform der Gefahrstoffverordnung mit dem Plan, dass alle Immobilien, die bereits vor 1993 erbaut wurden, unter einen generellen Asbestverdacht gestellt werden.
Dies hätte zur Folge, dass bei anstehenden Sanierungen Immobilienbesitzer zukünftig immer ein Gutachten erstellen lassen müssten, welches aufzeigt, ob und wo sich in der Immobilie Asbest befindet.
Ein solches Gutachten kann sehr umfangreich ausfallen, da Asbest seinerzeit nicht nur in Dächern sondern auch in Klebern, Spachtelmassen, Fußbodenbelägen uvm. verbaut wurde. Sollte das Gutachten Asbest im Gebäude feststellen, so sollen umfangreiche Schutzmaßnahmen und besondere Ausrüstung für die Arbeiten vorgeschrieben werden.
Sollte die so reformierte Gefahrstoffverordnung in Kraft treten, würde es immer zu erhöhten Kosten bei Arbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1993 kommen, da jedenfalls die Gutachterkosten und schlimmstenfalls die gesteigerten Handwerkerkosten aufgrund notwendiger Schutzmaßnahmen anfallen.
Quelle: www.focus.de
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