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Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum nicht verfassungskonformen Bundeshaushalt hat die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) reagiert und ganze vier Förderprogramme bis auf Weiteres eingestelllt.
Für die Programme "Altersgerecht Umbauen“, „Energetische Stadtsanierung“, „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ und „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ können keine Anträge mehr gestellt werden und vorliegende Anträge sollen abgelehnt werden. Bereits zugesagte Förderungen hingegen sind nicht betroffen.
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Antragsstopp auch noch für weitere KfW-Förderungen folgen wird. Welche Förderprogramme zukünftig hiervon betroffen sein könnten, ist offen.
Quelle: www.zeit.de
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