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Kommunales Vorkaufsrecht: Bundesverwaltungsgericht setzt Grenzen!
Das Vorkaufsrecht der Kommunen gerät ins Wanken. Das Bundesverwaltungsbericht (BVerwG) hat in einem aktuellen Urteil die in Berlin oftmals angewandte Vorkaufspraxis in Milieuschutzgebieten partiell gestoppt, berichtet Spiegel-Online. Mit dem Argument der Eigentümer könnte Mietern kündigen, zog Berlin zuletzt häufiger die Karte des Vorkaufsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht schob der Praxis jetzt einen Riegel vor. In der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes hieß es nun, man könne nicht einfach davon ausgehen, dass Investoren die Mieterinnen und Mieter durch Mieterhöhungen verdrängen wollen: Vermutungen über die Zukunft lasse das Baugesetz nicht zu. Auch in anderen Städten neben Berlin wird mit dem Argument des Milieuschutzes vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Deshalb dürfte das Urteil Vorbildcharakter haben.
Quelle: www.spiegel-online.de
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