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Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes in Frankfurt am Main bedarf der Einbau einer Klimaanlage in eine Wohnung grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Ein Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage zu Gunsten eines einzelnen Wohnungseigentümers gibt es per se nicht.
Im konkreten Fall klagte ein Wohnungseigentümer, nachdem die Eigentümergemeinschaft ihm den Einbau einer Klimanlage mit Kompressor an der Außenseite der Fassade versagt hatte. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers, dass er in den warmen Monaten aufgrund seines hohen Alters gesundheitliche Beeinträchtigungen in seiner Dachgeschosswohnung befürchten müsse, nicht. Der Kläger hätte insoweit nicht ausreichend darlegen können, dass es um eine bauliche Veränderung gehe, die dem Gebrauch von Menschen mit Behinderungen diene.
Quelle: www.haufe.de
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