Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Informationen rund um die Immobilie und den Immobilienmarkt.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil feststellt, müssen Erben, die von den anderen Erben aus der Erbengemeinschaft die vererbten Immobilien im Rahmen der Auseinandersetzung übernehmen und diese in der Folge dann weiter veräußern, keine Einkommenssteuer zahlen.
Normalerweise ist bei einem Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb Einkommenssteuer fällig. Allerdings - so der Bundesfinazhof in seinem Urteil - ist die Übernahme der Immobilien innerhalb einer Erbengemeinschaft grds. kein klassischer Verkaufsfall und fällt somit auch nicht unter die gesetzliche Einkommenssteuerverpflichtung.
Quelle: www.spiegel.de
Link: hier geht es zum ganzen Artikel
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
+49 228 504 679 60