Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Informationen rund um die Immobilie und den Immobilienmarkt.
In einem aktuellen Urteil des Langerichtes Berlin wurde festgestellt, dass Vermieter ihre Mieter grundsätzlich nicht an der Anbringung einer Sonnenmarkise auf deren Balkon hindern dürfen.
Im vorliegenden Fall verweigerte der Vermieter dem Mieter seine Zustimmung zur Anbringung einer Balkonmarkise, weil er hierdurch neben einer optischen Beeinträchtigung auch eine Beschädigung der Bausubstanz befürchtete. Das Landgericht gab nun aber dem Mieter recht und begründete sein Urteil mit dem berechtigtem Interesse des Mieters auf ausreichenden Sonnenschutz.
Allerdings machte das Landgericht die Anbringung der Markise von drei Voraussetzungen abhängig: So muss die Markise zum einen von einem Fachmann angebracht werden und zum anderen muss der Mieter ebenfalls eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Außerdem verwies das Landgericht darauf, dass der Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.500 Euro für eventuelle Rückbaukosten verlangen darf.
Quelle: www.haufe.de
Link: hier geht es zum ganzen Artikel
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
+49 228 504 679 60