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Erb- und Schenkunssteuer bei Immobilien vermeiden

Vererbt oder verschenkt man eine Immobilie an die nächste Generation, kann dies zu erheblichen Steuerzahlungen für die Nachkommen führen.

Wenn man aber noch zu Lebzeiten seine Immobilie an die Nachkommen überträgt, kann man so gegebenenfalls eine Menge Geld sparen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Eltern ihren Kindern alle 10 Jahre Vermögenswerte bis zu einem Freibetrag in Höhe von 400.000,- Euro steuerfrei weitergeben können. Sollte die Immobilie also den Wert von 400.000,- Euro nicht übersteigen, könnte man 10 Jahre nach Übertragung nochmals (andere) Vermögenswerte in Höhe dieses Freibetrages grds. steuerfrei an die Kinder weitergeben.

Um sicher zu stellen, dass man trotz vorzeitiger Eigentumsübertragung an die Nachkommen noch in seiner Immobilie weiter wohnen kann, empfiehlt es sich beim Notar ein sog. Wohnungsrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen. So kann trotz Übertragung an die Nachkommen ein lebenslanges und mietfreies Wohnen gesichert werden.

Positiver Nebeneffekt eines solchen Wohnungsrechtes ist, dass es sich grds. wertmindernd auf den Immobilienwert auswirkt und so indirekt im Einzelfall dazu beitragen kann, die o.g. Freibetragsgrenze nicht zu überschreiten.

Vor einer solch großen Entscheidung, sollte man aber auf jeden Fall Notar und Steuerberater konsultieren.

Quelle: www.n-tv.de

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