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Seit gestern können weitere Personengruppen bei der KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) Förderungen für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen und für den Wechsel hin zu klimafreundlicheren Heizungssystemen beantragen.
Diese Möglichkeit steht nun auch selbstnutzenden Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung offen.
Private Vermieter können dann ab August diese Förderungen bei der KfW beantragen. Das gilt dann auch für Wohnungseigentümer, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten.
Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern konnten sich bereits seit Ende Februar auf eine Förderung bewerben.
Quelle: www.tagesschau.de
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