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Grundstückseigentümer in NRW sollen endlich besser vor bösen Überraschungen geschützt werden, wenn es nach den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in NRW geht. Ein aktuelller Gesetzentwurf sieht vor, dass in das Baugesetzbuch des Landes eine Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge aufgenommen werden soll. Gemeinden können für die Erschließung einer Straße Beiträge von Anliegern verlangen. Diese nicht unerhebliche Zahlung kommt für Eigentümer oft plötzlich und unerwartet. Um ihnen mehr Rechtssicherheit zu garantieren, soll eine solche Forderung nun nur noch innerhalb einer Frist von zehn Jahren ab dem Erwerb des Grundstücks möglich sein. Die Neuregelung in NRW soll zum 1. Juni in Kraft treten.
Grundlage für den Gesetzentwurf ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, welches im vergangenen Jahr die zeitlich unbegrenzte Erhebung in Rheinland-Pfalz kassiert hatte.
Quelle: www.stern.de
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