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Wer sich in den aktuellen Zeiten mit dem Erwerb eines Eigenheimes beschäftigt, muss einen langen Atem bei der Suche nach dem richtigen Angebot haben. Ist das passende Immobilienangebot endlich gefunden und der Kaufpreis akzeptabel, kommt für viele Marktteilnehmer die Höhe der zusätzlichen Kaufnebenkosten aber oftmals als überraschendes Hemmnis dazu.
Die Höhe dieser Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf liegt je nach Einzelfall und Bundesland regelmäßig bei ca. 9-12% des vereinbarten Kaufpreises.
Hierzu zählen nicht nur Notar-, Makler- und Grundbuchkosten, sondern insbesondere die Grunderwerbsteuer der Bundesländer. Die sog. Grunderwerbsteuer der Bundesländer ist in den meisten Fällen sogar der höchste Posten bei den Kaufnebenkosten. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises!
Die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich hoch: Baden-Württemberg: 5%, Bayern: 3,5%, Berlin: 6%, Brandenburg: 6,5%, Bremen 5%, Hamburg: 4,5% (Erhöhung auf 5,5% ab 2023 geplant), Hessen: 6%, Mecklenburg-Vorpommern: 6%, Niedersachsen: 5%, Nordrhein-Westfalen: 6,5%, Rheinland-Pfalz: 5%, Saarland: 6,5%, Sachsen: 3,5%, Sachsen-Anhalt: 5%, Schleswig-Holstein: 6,5%, Thüringen: 6,5% (Quelle: www.haufe.de).
Legt man beispielhaft in NRW einen Immobilienkaufpreis in Höhe von 400.000,- Euro zu Grunde, so würde sich die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer auf stattliche 26.000,- Euro belaufen. Durch die steigenden Immobilienpreise steigt die Höhe der abzuführenden Grunderwerbsteuer entsprechend und hindert so leider viele Familien am Traum vom Erwerb eines Eigenheims.
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