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Der Landtag in NRW hat am 24.03.2022 beschlossen, dass den Anliegern in Zukunft die Straßenbaubeiträge erlassen werden. Zukünftig soll das Land NRW diese Beiträge vollständig übernehmen. Ein entsprechend neues Kommunalabgabengesetz (KAG) soll es nach der Landtagswahl am 15.05.2022 geben.
Dass NRW nun endlich die lange umstrittenen Straßenbaubeiträge für Anlieger abschaffen will, erscheint bei dem Blick auf die Anzahl der Bundesländer, die dies bereits umgesetzt haben, längst überfällig. Dazu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Baden Württemberg hatte nie Straßenbaubeiträge von den Anliegern verlangt.
In anderen Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein) gibt es daneben nunmehr auch eine sog. Kann-Regel, die besagt, dass es in der Ermessensentscheidung der jeweiligen Kommune liegt, ob sie Straßenbaubeiträge von den Anliegern erhebt.
Quelle: www.haufe.de
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