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Die Bundesregierung plant aktuell zwei Prozent der Fläche Deutschlands für den Bau von Windrädern zu reservieren.
Die einzelnen Bundesländer sollen danach wohl grundsätzlich immer noch die Abstandsregeln von Windrädern zu Wohngebäuden selber regeln dürfen, aber nach dem geplanten neuen Gesetz sollen diese Abstandsreglen immer dann nicht mehr gelten, wenn das jeweilige Bundesland seine Vorgaben zum bundesweiten 2%-Ziel nicht einhält.
Begründet wird diese Gesetzesplanung mit der Forcierung des Klimaschutzes und der sicherheitspolitischen Notwendigkeit mit erneuerbaren Energien schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien und deren Lieferanten zu werden.
Quelle: www.faz.net
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